Ingenieur Büro Lang
Arbeits-, Sicherheits- & Umweltschutz
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Erstellen der Arbeitsschutzdokumentation durch die Sicherheitsfachkraft in Weilmünster
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Fachkraft für Arbeitssicherheit für alle Unternehmen bei der Gefährdungsbeurteilung in Weilmünster

Wichtig zu wissen!

Arbeitsschutz ist eine Unternehmerpflicht und wird gesetzlich gefordert und auch geahndet.

Verantwortlich und haftbar für den Arbeitsschutz ist und bleibt der Unternehmer.

Ein Sicherheitsbeauftragter ersetzt keine gesetzlich geforderte Fachkraft für Arbeitssicherheit.



Arbeitsschutz im Betrieb ist eine gute Investition in die eigene Zukunft!

Warum überhaupt Arbeitsschutz?

Arbeitsschutz verfolgt das Ziel, Unfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden, um ein sicheres Arbeiten für die Beschäftigten zu ermöglichen. Um die Umsetzung in den Betrieben sicherzustellen, haben Gesetzgeber und Berufsgenossenschaften arbeitsschutzrechtliche Mindeststandards definiert und diese in Gesetzen und Verordnungen verankert. An diesen Vorgaben müssen sich die Betriebe orientieren und die Vorgaben in den Betrieben umsetzen.

Existenzrisiko Arbeitsschutz

Von den meisten Firmeninhabern unbemerkt, haben sich die Anforderungen an die Arbeitssicherheit in den letzten Jahren massiv erhöht. Entscheidend ist, dass Sie als Verantwortlicher im Betrieb die Arbeitsschutzanforderungen umsetzen, um im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit einen Regressanspruch zu vermeiden.

Was bedeutet das konkret?

Szenario:


Eine Mitarbeiter/in verletzt sich während der Arbeit, sei es eine Schnittverletzung an einem scharfkantigen Gegenstand, eine Verletzung in Verbindung mit einer Maschine oder einem Fahrzeug, ein Stürzen oder Fallen während der Arbeitszeit oder auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte. Hinzu kommt evtl. noch eine Infektion. Infolge der Verletzung ist der Mitarbeiter/in zunächst krankgeschrieben und anschließend berufsunfähig. Die Verletzung wird der Berufsgenossenschaft als Arbeitsunfall gemeldet.

Folge:


Als Folge der steigenden Kosten prüft die Berufsgenossenschaft die Umsetzung der Arbeitsschutzanforderungen im Betrieb und bittet den Verantwortlichen des Betriebes darzustellen, dass die Anforderungen an den Arbeitsschutz erfüllt sind. Unterweisungsnachweise, eine aktenkundige Gefährdungsbeurteilung in Form von Betriebsanweisungen, definierte Schutzmaßnahmen im Umgang mit spitzen und scharfen Gegenständen, Maschinen, Arbeitsmitteln, Arbeitsstätten, etc. sind vorzulegen. Der Verantwortliche beteuert, seine Mitarbeiter/innen immer wieder auf mögliche Gefahren aufmerksam gemacht zu haben, kann dies aber nicht wegen einer fehlenden Arbeitsschutzdokumentation nachweisen.

Ergebnis:


Die Berufsgenossenschaft fordert die angefallenen Kosten aus Diagnostik, Therapie und anfallenden Rentenzahlungen vom Arbeitgeber bzw. den Verantwortlichen im Betrieb zurück.

Welche Forderungen gelten für einen Betrieb?

Die nachfolgende Auflistung gibt einen Überblick über die zentralen Anforderungen an den betriebsinternen Arbeitsschutz:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
  • Technische Regeln Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250)
  • DIN EN ISO 9001:2000, Kap. 6.4, Arbeitsumgebung
  • Vorschriften der Gesetzlichen Unfall Versicherung (DGUV)
    • DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention)
    • DGUV Vorschrift 2 (Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit)
    • DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel)
    • DGUV Vorschrift 6/7 (Arbeitsmedizinische Vorsorge)

hinzu kommen branchenbezogene Gesetze und Verordnungen.

Was genau muss getan werden?

Der Verantwortliche im Betrieb ist für die Umsetzung der Arbeitsschutzanforderungen verantwortlich.

Diese sind u.a.:
  • Benennung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit,
  • Benennung eines Betriebsarztes,
  • Durchführung einer aktenkundigen Gefährdungsbeurteilung im Betrieb,
  • Festlegen entsprechender Schutzmaßnahmen,
  • Unterweisung der Mitarbeiter hinsichtlich möglicher Gefährdungen und Schutzmaßnahmen,
  • Erstellung einer Gefahrstoffdokumentation,
  • Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen für die Mitarbeiter,
  • Umsetzung der Ersten Hilfe Anforderungen,
  • Umsetzung der Brandschutzanforderungen,
  • Prüfung der Elektrogeräte und Anlagen,
  • etc.

Wie viel Zeit gibt es für die Umsetzung?

Für die Umsetzung der Arbeitsschutzanforderungen hat der Gesetzgeber keine Fristen vorgesehen. Folglich sollten die bestehenden Schwachstellen schnellstmöglichst durch eine Gefährdungsbeurteilung identifiziert und an deren Beseitigung systematisch gearbeitet werden. Auf diese Weise kann einer Begehung durch Gewerbeaufsichts-, Gesundheitsamt oder Berufsgenossenschaft gelassen entgegen gesehen werden.

Wie unterstützen wir Sie?

Wir bieten flexible, unbürokratische und angemessene Unterstützung, indem wir:

  • die Gefährdungsbeurteilung im Betrieb durchführen,
  • geeignete Schutzmaßnahmen zur Gefahrenabwehr empfehlen,
  • das Mitarbeiterteam in den Anforderungen des Arbeitsschutzes unterweisen,
  • eine Arbeitsschutzdokumentation aufbauen,
  • etc.

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